<

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen / AGB`s.

Richtlinien zu Preisen, techn. bedingte Ausschussquote , Qualitätsverfahren, Haftung – u.a.

1. Vorkosten: Als Service archivieren wir Ihre gestellten bzw. die von uns für Sie angefertigten Repros/Filme, Klischees, Schablonen und Stempel kostenlos.
Die Kosten für Klischeekopien sind anteilige Vorkosten, diese werden während der Archivierungszeit bei Wiederholungsaufträgen nicht neu berechnet. Wenn Sie die Aufbewahrung der Repros/Filme selbst übernehmen und uns bei Wiederholungsaufträgen jeweils zur Verfügung
stellen müssen wir bei jedem neuen Auftrag ein neues Klischee etc. anfertigen und Ihnen in Rechnung stellen, da wir eine Archivierung dann nicht vornehmen.

2. Preiskalkulation: Das Angebot basiert auf den uns vorliegenden Angaben für den/die angebotenen Artikel. Bei Abweichungen mit verbundenen Zusatzarbeiten erfolgt eine Berechnung der Arbeiten nach Zeitaufwand. Bei der Kalkulation gehen wir von „lose geschütteter Ware“ aus. Andere
Verpackungsarten werden kostenmäßig entsprechend angeboten.

3. Mustererstellung: Bei der Mustererstellung fallen die Vorkosten, sowie der Mindestpreis wie unter Ziffer 4 beschrieben, an.

4. Mindestpreis: Der Mindestpreis in Höhe von 50,0 € fällt je Kommission an und wird berechnet, wenn die Maschinenrüst- und Druck unter diesem Wert liegen.

5. Eilaufträge: Für Aufträge, die aufgrund Ihrer Terminvorgabe bei Ordererteilung innerhalb von 24 Stunden/ 1 Arbeitstag fertig gestellt werden müssen, wird ein Zuschlag von 100%, bei Bearbeitung innerhalb von 72 Stunden/ 3 Arbeitstage ein Zuschlag von 50% auf den eigentlichen Rechnungspreis erhoben.

6. Materialbeschaffenheit: Die angelieferten Artikel müssen bearbeitungsfähig, d.h. fettfrei und sauber sein.

7. Ausschussquote: Die Verfahrens bedingte Ausschussquote beträgt ca. 5%. Bitte beachten Sie dies bei der Bestellung bzw. der Anlieferung der Teile.
Rohteile die über diese Ausschussquote hinausgehen werden zum Selbstkostenpreis gutgeschrieben. Dieser SK-Preis muss uns vor bzw. bei der Auftragserteilung mitgeteilt werden.
Auch der Bearbeitungspreis über die Ausschussquote hinaus wird Ihnen von uns gutgeschrieben bzw. nicht berechnet.

8. Qualitätshinweise/Testverfahren: Uns sind i.d.R. die Materialzusammensetzungen Ihrer Produkte nicht bekannt. Um eine einwandfreie Bearbeitung sicherzustellen, benötigen wir von Ihnen eingehende Materialinformationen; wir können dann entscheiden, ob wir für evtl. Vorversuche Original-Materialmuster von Ihnen benötigen. Bei allen Druckaufträgen führen wir als Standardtest die „Fingernagelprobe“ durch. Weitergehende Testverfahren werden nur durchgeführt, wenn wir hierzu einen schriftlichen Auftrag von Ihnen vorliegen haben.

9. Beanstandungen: Eine Prüfung ist nur dann möglich, wenn eindeutig erkennbar ist, aus welchem Bearbeitungs-/Lieferdatum bzw. welcher Charge die beanstandete Ware stammt.
Für die Reklamationsbearbeitung müssen uns die gesamten beanstandeten Teile im Originalzustand zur Verfügung gestellt werden.
Im Voraus bezifferte Pauschalkosten für die Bearbeitung von Reklamationen werden nur anerkannt, wenn das Reklamationsverfahren zu unseren Lasten abgeschlossen ist.

10. Haftung: Für die uns zur Bearbeitung überlassene Ware übernehmen wir keine Haftung, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Haftungsausschluss schließt auch evtl. Vermögensschäden ein. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Sonstige Angaben:

a) Versand, Porto, Transport: Berechnen wir Ihnen zum Selbstkostenpreis.

b) Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug, da Lohnarbeit. Bis zum Rechnungsausgleich besteht für uns ein Warenrückbehaltungsrecht in Höhe des noch nicht bezahlten Rechnungsbetrages.
Bei einem voraussl. Rechnungswert ab 500,00 € / je Kommission behalten wir uns eine á-Konto-Rechnung in Höhe von 50% des voraussl. Rechnungsbetrages vor.

c) Das Angebot ist: Freibleibend